Das Bundesinnenministerium bestreitet die laut gewordenen Vorwürfe, es wolle Messenger-Anbieter wie beispielsweise WhatsApp zur Entschlüsselung der Kommunikation der Nutzer drängen. „Seehofer will Messenger zur Entschlüsselung zwingen“ hieß es konkret. Sein Ministerium nimmt nun Stellung.
„Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ ist weiterhin das Prinzip der Regierung. Trotzdem wird ein „staatlicher Zugriff“ gefordert. Ein Sprecher sagte: „Wir wollen weiterhin keine Hintertüren oder Verschlüsselungsverbote.“ Dennoch sei aber ein staatlicher Zugriff zur Bekämpfung von Kriminellen und Terroristen wichtig, damit sie ihre Kommunikation nicht durch die Nutzung von verschlüsselten Diensten abschotten können. Daher müssten Provider den staatlichen Zugriff „als gesetzlich geregelte Ausnahme“ ermöglichen. Da die Diskussionen noch am Anfang stehen, gibt es bislang noch keinen Gesetzesentwurf.
Über 100 Firmen und Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft hatten in der vergangenen Woche auf Initiative von Mozilla in einem offenen Brief Stellung bezogen. Messenger-Dienste zu verpflichten die Verschlüsselungstechnik so umzubauen, dass Sicherheitsbehörden bei Verdachtsfällen die Kommunikation von Nutzern mitschneiden und einsehen könnten, halten sie für falsch. Dies senke das Sicherheitsniveau von Millionen deutscher Nutzer schlagartig. Sie kritisierten außerdem, dass durch den Einbau von Schwachstellen auch Mitarbeiter der Betreiber sowie ausländische Nachrichtendienste und Internetkriminelle Zugang zur Kommunikation der User erhalten könnten. Zudem würde „das internationale Ansehen Deutschlands als führender Standort für eine sichere und datenschutzorientierte Digitalwirtschaft massiv beschädigt.“ (www.zeit.de) Zu den Unterzeichnern des Briefes gehört auch der Internet-Verband eco.
Um hochsensible Daten auch für die Industrie 4.0 zu übertragen, sei eine sichere Ende–zu–Ende–Verschlüsselung unumgänglich. Auch vor dem Hintergrund, dass die Überwachungsmöglichkeiten mit Staatstrojanern bereits massiv erweitert wurden, wäre die Initiative „verfassungsrechtlich hochgradig zweifelhaft“.
Der Ministeriumssprecher bestätigte außerdem, dass Sicherheitsregulierungen, die bisher nur für klassische Telekommunikationsanbieter gelten, künftig auch für internetbasierte Kommunikationsdienste verpflichtend sein könnten. Das Telekommunikationsgesetz, das für solche Anbieter aktuell nicht gilt, sieht die Möglichkeit vor, einen Dienst zu sperren, sollte er sich nicht an die Vorschriften halten.
Quelle: www.heise.de