Ein Anspruch auf eine leistungsfähige und angemessene Netzversorgung sieht der Referentenentwurf für ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vor. Allerdings nur auf Antrag.
Sowohl Betriebe als auch Privatpersonen sollen auf Antrag Anspruch auf die Versorgung mit Diensten für einen schnelleren Internetzugang und verbesserte Sprachkommunikation erhalten, die „eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ gewährleisten, so der Referentenentwurf für ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Dieser wurde von den Bundesministerien für Wirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet.
Von einer „Modernisierung des Universaldienstes“ ist weiterhin die Rede. Mit der Modernisierung soll der Zugang zu Netzen mit „hoher Kapazität“ ausgebaut und gefördert werden. Das Thema kommt Ihnen bekannt vor? Sehr richtig. Bereits 2018 nahm sich die Koalition vor, eine Art Recht auf schnelles Internet zu schaffen. Schlagworte wie „Gigabit“ und „Glasfaser“ kursierten immer wieder durch die Medien. Konkrete Angaben zu Geschwindigkeiten finden sich in den geplanten Paragrafen des zu überarbeitenden Telekommunikationsgesetzes allerdings nicht. Die Bundesnetzagentur hat aktuell festzustellen, welche Bedingungen oder Anforderungen ein Internetzugangsdienst zu erfüllen hat. Dabei sind „neben weiteren nationalen Gegebenheiten insbesondere die von der Mehrheit der Verbraucher im Hoheitsgebiet genutzte Mindestbandbreite sowie die Auswirkungen der festgelegten Qualität auf Anreize zum privatwirtschaftlichen Breitbandausbau und Breitbandfördermaßnahmen“ zu berücksichtigen.
Weiterhin ist eine „zentrale Informationsstelle des Bundes“ geplant, welche den Behörden zuarbeiten und ein „geographisch abgegrenztes Gebiet“ ausweisen soll. In diesem Gebiet dürfe in „absehbarer Zeit kein Unternehmen und keine öffentliche Stelle ein Netz mit sehr hoher Kapazität ausbauen oder dies planen und auch keine bedeutsame Modernisierung oder Erweiterung des Netzes mit dem Ziel höherer Download-Geschwindigkeiten“ durchführen.
Ist das geschehen, könnte die Netzagentur nach einer Anhörung entsprechende Unternehmen dazu verpflichten, diese Dienste zu erbringen. Diese Maßnahmen werden von den Ministerien als „flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ und „Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ bezeichnet und damit begründet. Betreiber, die Netze mit sehr hoher Kapazität errichten, könnten weiterhin von Regulierungserleichterungen profitieren.
Weiterhin werden Nutzer einen verbesserten Verbraucherschutz in Anspruch nehmen können. So könnten Sie beispielsweise Entgelte mindern, wenn ein Netzbetreiber nicht die Ihnen vertraglich festgehaltenen Internetgeschwindigkeiten liefert. Vorgesehen ist auch ein verbesserter Verbraucherschutz. So sollen Verbraucher etwa Entgelte mindern können, wenn ein Netzbetreiber nicht die vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeit liefert. Das Gesetzt muss noch das Kabinett, den Bundestag und den Bundesrat passieren und könnte frühestens im Oktober 2021 in Kraft treten.
Quelle: www.heise.de